
Supermarkt Gewerbeimmobilie in Tostedt
Objekt ID: #1004
Einzelhandel mit Parkplätzen

Etablierter Nahversorgungsstandort mit Bestandsgebäude in Top-Lage von Tostedt (B75)
Im Zentrum von 21255 Tostedt, direkt an der stark frequentierten B75, befindet sich dieses großflächige Gewerbegrundstück mit einem ehemaligen Supermarktgebäude, das sich in einem guten und sofort nutzbaren Zustand präsentiert. Aufgrund seiner funktionalen Bauweise, der vorhandenen Infrastruktur sowie der planungsrechtlichen Situation eignet sich das Objekt exzellent für Lebensmittel-Discounter und klassische Nahversorger.
Bestandsgebäude – ideal für Einzelhandel & Nahversorgung
Das bestehende Gebäude verfügt über ca. 1.455 m² Verkaufs- und Lagerfläche und wurde ursprünglich als Supermarkt konzipiert. Die Gebäudestruktur erfüllt damit bereits heute die wesentlichen Anforderungen moderner Handelskonzepte:
Großzügige, zusammenhängende Verkaufsfläche
Separate Lager-, Büro-, Personal- und Sanitärräume
Funktionale Anlieferung über LKW-Rampe
LKW-befahrbares Grundstück mit klarer Trennung von Kunden- und Lieferverkehr
600 Ampere Starkstromanschluss für leistungsintensive Nutzung
Heizungs- und Klimasystem über Wasser-/Lufttechnik
Alarmanlage vorhanden
Der bauliche Zustand ist gepflegt und erlaubt eine kurzfristige Reaktivierung des Standorts ohne umfangreiche bauliche Maßnahmen.
Grundstück & Außenflächen
Grundstücksgröße: ca. 6.350 m²
Ca. 100 PKW-Stellplätze (Erweiterungspotenzial auf bis zu ca. 400 Stellplätze)
Grundstück befriedet und gesichert durch eine Schrankenanlage
Sehr gute Erreichbarkeit für Kunden und Lieferanten
Bushaltestelle direkt am Objekt
Planungsrechtlicher Rahmen – ein klarer Vorteil
Für das Grundstück gilt der rechtsverbindliche Bebauungsplan aus dem Jahr 2005. Dieser erlaubt unter anderem eine Verkaufsfläche von ca. 1.300 m², wobei bis zu 30 % der Fläche für aperiodischen Bedarf genutzt werden dürfen. (Das bedeutet, dass eine für heutige Verhältnisse seltene Verkaufsfläche von ca. 1.300 m² zulässig ist, von der bis zu 30 % für Non-Food- und Aktionswaren wie Haushaltsartikel, Elektroartikel, Textilien oder saisonale Produkte genutzt werden dürfen – ein klarer und heute kaum noch genehmigter Wettbewerbsvorteil für Discounter, Vollsortimenter und Nahversorger.
Gleichzeitig zeigt sich der aktuelle Eigentümer offen, gemeinsam mit einem ernsthaften Kaufinteressenten einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans hin zu einer Wohnbebauung zu stellen, dem nach seiner Einschätzung zum jetzigen Zeitpunkt voraussichtlich genehmigt würde.
Aktuell ist hier breits eine mündliche Zusicherung vorhanden, dies entspricht aber noch keine planungsrechtliche Zusicherung.
Perspektivische Entwicklung
Unabhängig von der aktuellen Nutzung wurden in der Vergangenheit auf politischer Ebene informelle Überlegungen zu alternativen Nachnutzungen des Grundstücks angestellt. Dabei wurde unter anderem auch eine Wohnbebauung in Anlehnung an die umliegende Bebauung diskutiert.
Wichtig: Derzeit ist eine Wohnbebauung planungsrechtlich nicht zulässig. Eine Umsetzung wäre ausschließlich nach einer Änderung des Bebauungsplans durch die Politik möglich.
Fazit
Ein attraktiver, sofort nutzbarer Nahversorgungsstandort mit Bestandsgebäude in guter Substanz, hervorragender Sichtbarkeit und einer heute kaum noch zu realisierenden Einzelhandelsgenehmigung. Besonders geeignet für Betreiber und Investoren aus dem Bereich Lebensmittelhandel und Nahversorgung, die einen etablierten Standort mit Entwicklungspotenzial suchen.
Preis = 1.999.900€
Ohne Maklerprovision!
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