Steuern und Förderung

Denkmalimmobilien als Kapitalanlage: Steuern sparen mit der Denkmal-AfA – Alexander Schleusner erklärt

Denkmalimmobilien clever nutzen: Vermögen aufbauen und Steuern sparen

Als Immobilienexperte begleite ich Menschen auf dem Weg zu nachhaltigem Vermögensaufbau. Viele investieren klassisch in ETFs, Neubauten oder Sparpläne. Doch nur wenige kennen eine der wirkungsvollsten Strategien in Deutschland: Denkmalimmobilien als Kapitalanlage mit Denkmal-AfA.

Mein klarer Rat: Zahlen Sie nicht mehr Steuern als nötig. Die Denkmal-AfA ist eines der wichtigsten staatlichen Förderinstrumente für Immobilieninvestoren und ermöglicht es, hohe Steuerlasten zu senken und gleichzeitig in wertstabile Immobilien in Hamburg und Schleswig-Holstein zu investieren.

Was macht Denkmalimmobilien so besonders?

Eine Denkmalimmobilie ist weit mehr als ein historisches Gebäude. Sie steht unter besonderem Schutz, weil sie kulturell oder architektonisch wertvoll ist. Der Staat unterstützt deshalb ihre Sanierung steuerlich.

Der entscheidende Unterschied: Bei normalen Immobilien können Eigentümer in der Regel nur 2 Prozent pro Jahr über Jahrzehnte abschreiben, bei ab 2023 fertiggestellten Wohngebäuden 3 Prozent. Bei Denkmalimmobilien dürfen hingegen die anerkannten Sanierungskosten deutlich beschleunigt steuerlich geltend gemacht werden.

Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet die Denkmal-AfA gemäß Einkommensteuergesetz.

Die Denkmal-AfA erklärt: So funktioniert der Steuervorteil

Die steuerliche Förderung ist im Einkommensteuergesetz geregelt und unterscheidet zwischen Kapitalanlegern und Eigennutzern.

§ 7i EStG – Denkmal-AfA für Kapitalanleger

Für vermietete Denkmalimmobilien gilt:

  • 8 Jahre lang jeweils 9 Prozent der anerkannten Sanierungskosten
  • anschließend 4 Jahre lang jeweils 7 Prozent

Damit können insgesamt bis zu 100 Prozent der genehmigten Sanierungskosten über zwölf Jahre abgeschrieben werden. Zusätzlich ist auf den nicht geförderten Gebäudeteil weiterhin die reguläre lineare AfA möglich.

Hier geht’s zum Gesetzestext: § 7i EStG

§ 10f EStG – Denkmal-AfA für Eigennutzer

Wer eine Denkmalimmobilie selbst bewohnt, kann über zehn Jahre jeweils 9 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend machen, insgesamt bis zu 90 Prozent.

Hier geht’s zum Gesetzestext: § 10f EStG

Wichtig: Abschreibungsfähig sind ausschließlich die von der Denkmalbehörde bescheinigten Sanierungskosten, nicht der Grundstücksanteil oder die ursprüngliche Altbausubstanz. Die Maßnahmen müssen vor Beginn mit der Denkmalbehörde abgestimmt sein.

Weitere offizielle Informationen stellt das Bundesministerium der Finanzen bereit.

Denkmalimmobilie als Kapitalanlage: Rendite entsteht aus zwei Quellen

Die wirtschaftliche Logik ist einfach: Die Gesamtrendite ergibt sich aus Mieteinnahmen plus Steuerersparnis.

Gerade in gefragten Regionen wie Hamburg oder historischen Städten in Schleswig-Holstein erzielen sanierte Denkmäler stabile Mieten. Kombiniert mit der Steuerersparnis entsteht ein solides Renditeprofil, insbesondere für Gutverdiener, Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler.

Meine persönliche Einschätzung: Die Denkmal-AfA ist kein Steuerspartrick, sondern ein bewusst geschaffenes Förderinstrument des Staates zur Erhaltung historischer Bausubstanz.

Worauf Sie beim Kauf einer Denkmalimmobilie achten sollten

Genehmigung durch die Denkmalbehörde

Nur Sanierungskosten, die offiziell von der Denkmalbehörde bescheinigt wurden, sind steuerlich anerkannt. Diese Bescheinigung muss vorliegen.

Höhe des Sanierungsanteils

Je höher der Sanierungsanteil, desto größer der steuerliche Effekt. Häufig liegt dieser zwischen 60 und 75 Prozent des Kaufpreises.

Lage und Werthaltigkeit

Viele Denkmäler befinden sich in etablierten Innenstadtlagen. Das sorgt für Nachfrage, stabile Mieten und langfristigen Werterhalt.

Denkmalimmobilien vermitteln wir über ausgewählte Kooperationspartner. Jedes Objekt prüfen wir gemeinsam mit diesen Partnern hinsichtlich Standortqualität, Bauträger, Wirtschaftlichkeit und steuerlicher Struktur. Die steuerliche Beurteilung Ihres Einzelfalls übernimmt Ihr Steuerberater.

Denkmalimmobilien in Hamburg und Schleswig-Holstein

Hamburg sowie zahlreiche Städte in Schleswig-Holstein bieten hohe Mietnachfrage, begrenztes Angebot und stabile Wertentwicklung. Diese Kombination macht die Region besonders interessant für Kapitalanleger.

Denkmal-AfA oder Pflegeimmobilie: Was passt besser zu Ihnen?

Wer Steuern sparen und Vermögen aufbauen möchte, vergleicht häufig die Denkmalimmobilie mit der Neubau-Pflegeimmobilie. Beide nutzen einen starken steuerlichen Hebel, unterscheiden sich aber deutlich im Aufwand und im Risiko. Unser Schwerpunkt bei Heimatwert Immobilien sind Pflegeimmobilien. Hier der ehrliche Vergleich:

KriteriumDenkmalimmobilieNeubau-Pflegeimmobilie
Abschreibung§ 7i EStG: 8 Jahre je 9 %, dann 4 Jahre je 7 % auf die Sanierungskosten5 % degressiv vom Restwert, je nach Objekt plus § 7b: in den Jahren 1 bis 4 rund 10 % pro Jahr
Grundlage der Abschreibungnur der bescheinigte Sanierungsanteil, häufig 60–75 % des Kaufpreisesder Gebäudeanteil; bei § 7b höchstens 4.000 € je m²
Vermietungeinzelne Mieter, Mieterwechsel und Leerstand möglichein Betreiber pachtet das ganze Haus, meist 20–25 Jahre
Aufwand für Siemittel: Mietersuche und Verwaltung, meist über eine Hausverwaltunggering: Belegung und Betrieb übernimmt der Betreiber
Förderkreditabhängig vom SanierungskonzeptKfW-Kredit bis 150.000 € je Wohnung mit QNG-Siegel
HauptrisikenSanierungs- und Bauträgerrisiko, fehlende Bescheinigung, Kostensteigerungenwirtschaftliche Stärke des Betreibers, Zins nach Ablauf der Zinsbindung
Selbst nutzenmöglich (§ 10f EStG)nicht vorgesehen, aber häufig bevorzugtes Belegungsrecht im Pflegefall
Passt zuAnlegern, die eine Innenstadtlage wollen und Vermietung nicht scheuenAnlegern mit hoher Steuerlast, die planbar und ohne Verwaltungsaufwand investieren wollen

Meine Einschätzung: Wer wenig Zeit hat und Wert auf planbare Einnahmen legt, ist mit einer Neubau-Pflegeimmobilie mit 5 % AfA und § 7b oft besser aufgehoben. Wer eine klassische Stadtwohnung mit Charakter sucht, findet in der Denkmalimmobilie eine starke Alternative. Wie viel Steuern eine Pflegeimmobilie bei Ihrem Einkommen sparen könnte, zeigt der Potenzialrechner mit zwei Angaben.

Ihr nächster Schritt mit Heimatwert Immobilien

Die Denkmal-AfA entfaltet ihre Wirkung nur bei fachgerechter Umsetzung. Fehler in Struktur oder Bescheinigung können teuer werden.

Wir begleiten Sie ganzheitlich, von der Auswahl über die Prüfung bis zur Investitionsentscheidung.

Jetzt beraten lassen

Wenn Sie prüfen möchten, ob eine Denkmalimmobilie oder eine Pflegeimmobilie besser zu Ihrer persönlichen Situation passt, vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch. Eine erste Einschätzung zur Pflegeimmobilie gibt Ihnen vorab der Eignungscheck.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.